Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat ein deutsches Gericht (das Landgericht Hamburg) leider entschieden, dass man bereits durch das bloße Nennen eines Links auf einer Website sämtliche (insbesondere gesetzwidrige) Inhalte auf der betreffenden Seite mit zu verantworten hat – sogar dann, wenn solche Inhalte dort erst lange nach dem Einfügen des Links auf die betreffende Website dort aufgetaucht sein sollten. Dies kann – so das Urteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.
Daher bin ich gezwungen folgendes zu schreiben:
Franz-Josef Ney